Ein faszinierendes Wort hat Wortman uns hier vor die virtuellen Füße gelegt, wieder eines, das man in ganz unterschiedliche Richtungen auslegen kann: entweder kennzeichnet es etwas bemerkenswertes, eben merk-würdiges (eher positiv) oder aber etwas, worüber man ins Stolpern gerät, was uns sonderbar (also eher negativ) erscheint.
Für beide Facetten habe ich zunächst ein Foto hervorgesucht in den Tiefen der digitalen Ablage:
Absolut bemerkenswert, wie sich diese alte Kopfweide ans Leben klammert, sich weigert, aufzugeben. Das Leben sucht sich seinen Weg. Jedes Mal, wenn ich das Foto ansehe, hoffe ich, dass ich im Alter mal genauso wie dieser Baum versuche, das Beste aus meinen Möglichkeiten herauszuholen.
Das zweite Beispiel ist eines, worüber ich den Kopf schüttele, und zwar zunächst mal nicht über den Aufkleber, sondern über das ursprüngliche Schild. Irgendwie total deutsch, in keinem anderen Land ist mir dieses Schild, das zumindest auf dem Gebiet der ehemaligen BRD (in MeckPomm ist es mir bisher an keinem Teich oder See aufgefallen) vermutlich an so ziemlich jedem Angelteich in zigfacher Ausführung steht. Rundum. Dabei sind es gleich zwei Dinge, die mir übel aufstoßen: Die Ausschließlichkeit, mit der pachtende Angelvereine die Nutzung frei in der Landschaft zugänglicher Gewässer für sich beanspruchen (ja, ich weiß, sie bezahlen auch dafür), ist dabei nur die eine Seite der Medaille.
Dass es aber ganz offensichtlich auch tatsächlich notwendig ist, so zu handeln, weil die Vereine, die für die Pflege der Teiche und ihrer Umgebung viel Zeit und auch Geld einsetzen, ansonsten vermutlich nach jedem Wochenende die Überreste von wildem Campen und Grillen und was weiß ich noch für einen Schrott beseitigen müssten (und es teilweise ja auch trotz der Verbote müssen), das ist etwas, was ich einfach nicht verstehe. Diejenigen, die sich so umweltschädigend verhalten, können ihr „Equipment“ ja auch in die freie Natur hinein transportieren . Aber die Überreste nicht zurück?
Ich hoffe nur, dass das zumindest diejenigen beherzigen, die auf dem Schild den Aufkleber mit dem Zitat aus dem Grundgesetz, Artikel 14, Absatz 2 angebracht haben. Denn Müll in der Gegend dient eindeutig nicht der Allgemeinheit!
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