„Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung für die Richtlinien der Erzieherausbildung zuständig.
https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/erzieherschulen-nrw
Zugangsvorraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig von der vorangegangenen beruflichen und schulischen Ausbildung. Es wird mindestens die Fachoberschulreife vorausgesetzt, also der Realschulabschluss. Bei der Bewerbung mit diesem Schulabschluss muss vorher eine einschlägige Berufsausbildung erfolgt sein, z. B. als staatlich geprüfte Kinderpfleger, Sozialhelfer oder Heilerziehungshelferin. Keine berufliche Ausbildung wird benötigt, wenn bereits ein Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachschule des Sozialwesens erlangt wurde. Beim Besitz des Abiturs wird nur der Nachweis von Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld verlangt, z. B. in Form eines Praktikums. Zusätzlich muss die persönliche Eignung mit einem Führungszeugnis nachgewiesen werden.
Die Ausbildung
Die Ausbildung zur Erzieherin erfolgt in Nordrhein-Westfalen an einer Fachschule für Sozialwesen im Fachgebiet Sozialpädagogik. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Davon sind zwei Jahre fachtheoretisch und werden mit einer theoretischen Prüfung beendet und einem Jahr Berufspraktikum, welches mit einem praktischen Prüfungsteil endet. Dabei muss der Auszubildende in zwei verschiedenen Tätigkeitsfeldern während der praktischen Phase gearbeitet haben. Der praktische Teil kann um bis zu einem halben Jahr verkürzt werden, wenn der Betreffende vorher drei Jahre in sozialpädagogischen Einrichtungen oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe gearbeitet hat und im theoretischen Teil mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen hat.
Die Ausbildungsinhalte während des theoretischen Teils, teilen sich in zwei Kategorien auf, der fachübergreifende und der fachrichtungsbezogene Lernbereich. Der fachübergreifende Bereich besteht aus muttersprachlicher Kommunikation, eine gehobene Kommunikationsfähigkeit in einer Fremdsprache, Fach- und Methodenkompetenz in der Mathematik und den Naturwissenschaften und der Gesellschaftslehre. Der fachrichtungsbezogene Lernbereich besteht aus sozialpädagogische Theorie und Praxis, Kinder- und Jugendarbeit und der Religionspädagogik, entweder evangelisch oder katholisch. Nach einem erfolgreichen Berufsabschluss darf die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ getragen werden.“
Soweit die Theorie. Das hört sich dann so schön an.
Zugangsvoraussetzung: Mittlere Reife. Ja, ABER: dann ist auch eine bereits abgeschlossene Ausbildung im kinderpflegerischen Bereich obligatorisch. Berufsausbildung: Meist schulisch, seit einiger Zeit gibt es auch die sogenannte „Praxisintegrierte Ausbildung“. Klassisch ist aber nach wie vor die schulische Ausbildung, zwei Jahre Fachschule, ein „Anerkennungsjahr“. Es gibt staatliche Berufskollegs, aber auch eine Menge Privatschulen, die den Ausbildungsgang anbieten. Privatschulen sind meist unter kirchlicher oder unter der Trägerschaft der paritätischen Wohlfahrtsverbände. Allen gemeinsam: Es gibt keinen Verdienst innerhalb der Ausbildungszeit. Bei Privatschulen wird sogar Schulgeld fällig oder auch Gebühren für Internatsunterbringung.
Ausbildungsinhalte: Sehr vielfältig. Natürlich wird ein recht gutes Bildungsniveau vorausgesetzt, geht es doch um frühkindliche Bildung, nicht um ein reines Bespaßen. Die Bereitschaft für weitere Fortbildung im Laufe des Berufslebens muss vorhanden sein (okay, das sollte grundsätzlich überall der Fall sein…): Kulturtechniken, musische, künstlerische und sportliche Ansprüche, Empathie und Durchsetzungsvermögen, körperliche und psychische Belastbarkeit sind gleichermaßen wichtig. Da sind wir schon fast bei der eierlegenden Wollmilchsau angekommen.
Warum breite ich das hier so episch aus? Nicht nur, weil meine Nichte und unsere älteste Tochter Erzieherinnen sind. Weil sie sich durch diese Ausbildung gefuttert haben, um dann bei der Arbeit nicht nur den Kindern Geborgenheit und Bildung zu vermitteln, sondern auch umfangreiche Bürokratie-Anforderungen zu erfüllen und sich teilweise mit … ich sag‘ mal sehr merkwürdigen Vorstellungen von manchen Eltern herumplagen müssen.
Sondern auch, weil alle Welt diesen Beruf als essentiell ansieht, weil die Einrichtungen in den letzten zwei Pandemiejahren mehr als auf dem Zahnfleisch gekrochen sind und Spagat machen mussten zwischen Hygienekonzepten, Personalmangel, Bildungsauftrag und zig anderen Hindernissen.
Weil ich alle Eltern verstehen kann, die auf die Barrikaden gehen, wenn sie für ausgefallene Betreuung und unter Selbstausbeutung organisierten Eigeneinsatz trotzdem Gebühren zahlen sollen, weil ich aber andererseits auch weiß, dass die Kosten auch bei geschlossenen Kitas weiterlaufen und das irgendwie bezahlt werden muss.
Nicht zuletzt, weil ich gestern in der Tageszeitung lesen musste, dass die NRW-Bildungsministerin den angehenden ErzieherInnen allen Ernstes vorgeschlagen hat, sie könnten ja Hartz IV beantragen, weil es in ganz NRW nur eine Bearbeitungsstelle für BAFÖG gibt und die Bearbeitung der Anträge zeitweise mehr als ein halbes Jahr dauert!
(Btw, gerade in Ballungsgebieten dauert auch die Bearbeitung eines solchen Antrages teilweise bis zu drei Monate, und bei negativem Bescheid kann man erst nach sechs Monaten Einspruch erheben, habe ich eben gelesen https://hartziv.info/antrag-und-formulare/hartz-iv-antrag.)
Erst die Soloselbständigen, jetzt die Erzieher. Ich bin fassungslos.
Übrigens, wer eine Ausbildung zur Hebamme oder zum Physiotherapeuten macht, kann sich schon mal gedanklich einreihen. Es würde mich nicht wundern, wenn diese (ebenfalls schulischen und damit selbstfinanzierten Ausbildungen) die Nächsten sind. Irgendein ominöser „Markt“ regelt das jedenfalls nicht. Danke für gar nichts.
(Ich mein‘ ja nur. Aber was weiß ich schon?)
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