Bitte recht freizügig

Na, was denkt ihr denn schon wieder? Also, ich bitte euch!
Nein, ich meine etwas ganz anderes:

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/GG.pdf

Vor 75 Jahren war es den Müttern und Vätern des Grundgesetzes wichtig, dass unsere Eltern und Großeltern zwischen Bayern und Schleswig-Holstein, zwischen Niedersachsen und dem Saarland sowie überall mittendrin unterwegs sein konnten, ohne sich irgendwo rechtfertigen zu müssen.
Das mag uns heute komisch vorkommen, aber geschichtlich gesehen mussten Reisende auf dem Boden des heutigen Deutschlands über einen sehr viel längeren Zeitraum an den Grenzen zwischen den Hoheitsbereichen der verschiedenen Fürstenhäuser Papiere zeigen und Zölle bezahlen als sie es nicht mehr müssen.
Darüber brauchen wir uns im Allgemeinen keine Gedanken machen.
Mit einer Einschränkung: Während der Pandemie in den Lockdowns durften wir eine Zeitlang unser eigenes Bundesland nur mit Sondergenehmigung (Absatz 2: „zur Bekämpfung von Seuchengefahr“, obwohl die Seuche ja faktisch bereits überall war, vielleicht ist also Schweinegrippe oder Maul- und Klauenseuche ein besserer Vergleich) verlassen. Da wir in dieser Zeit unser Boot kauften, bekamen wir „zwecks Anbahnung eines Geschäftes“ eine solche. Und auch wenn das vergleichsweise harmlos war, kamen wir uns fast ein wenig wie Schmuggler vor.
Klar ist aber: Kein Grundrecht existiert ohne die Möglichkeit, es zugunsten des Schutzes der Allgemeinheit einzuschränken.

Seit Januar 2005 dürfen wir EU-Bürger uns zudem im ganzen Gebiet der europäischen Union ebensolcher Freizügigkeit bedienen. Wer also das Gebiet der EU nicht verlassen will, benötigt keinen Reisepass mehr, kein Visum für den Auslandsaufenthalt und in vielen Ländern muss man auch seit 2001 kein Bargeld mehr umtauschen und den ganzen Urlaub über um- und nachrechnen, wieviel Geld man schon ausgegeben hat.
Wie bequem das ist, haben viele Menschen erst bemerkt, als Großbritannien aus der EU ausgetreten war und Urlauber überhaupt nicht mehr auf dem Schirm hatten, dass sie plötzlich wieder einen gültigen Pass brauchten. Die Bürgerämter hatten eine Weile sehr viel damit zu tun, kurzfristig provisorische Reisepässe auszustellen. Vor allem für junge Leute, die aus eigener Erinnerung nie zuvor so viel Bürokratie vor Reiseantritt erlebt hatten.

Auch deswegen bleiben wir nicht bei Deutschland stehen, sondern sind Mitglied der großen, bunten und sicher mitunter schwierigen europäischen Familie. Merkwürdige Onkel und Tanten, schrullige Großeltern oder vielleicht sogar kleinkriminelle Cousins gibt es in fast jeder Sippe, also warum sollte es in Europa anders sein?
Wir Deutschen erwarten ja auch, dass wir mit unserem etwas pedantisch und erbsenzählerisch veranlagten Wesen akzeptiert werden. Dass wir aus historisch gewachsenen Gründen mitunter zaudern, statt forsch voranzugehen. Dass wir an anderer Stelle dafür von den anderen mehr Tempo fordern, weil wir international anerkannte Forschungsinstitute (mitsamt internationalen Forschern) haben, die ganz genau die Folgen unseres Handelns auf die Umwelt berechnen. Dass die Überlegenheit deutscher DIN-Normung anerkannt wird.

Wenn wir jedem Mitglied die Möglichkeit geben, mit seinen Fähigkeiten zu glänzen, statt einander die (egal ob irische, dänische oder französische) Butter vom Brot zu nehmen, sind wir ganz schön stark und breit aufgestellt.
Wenn wir uns auf das verständigen, was wir gemeinsam stemmen können, statt vor allem auf Details zu achten, die uns unterscheiden, dann können wir eine ganze Menge schaffen. In Deutschland und in Europa.

Grundrechte

In den letzten Tagen war ich etwas verpeilt. Eigentlich wäre gestern der perfekte Tag gewesen, um auf die beiden ersten Artikel des Grundgesetzes einzugehen, denn der 17. Mai ist seit 1990 der
Internationale Aktionstag gegen Homophobie
(und alles, was mit LGBT… zu tun hat). Kaum zu glauben, bis zu diesem Datum war Homosexualität im internationalen Diagnoseschlüssel ICD-10 als Krankheit gelistet. Für Männer waren homosexuelle Handlungen außerdem bis 1994 strafbewehrt (die sog. „175er“).
Die unverbrüchliche Würde des Menschen (jedes Menschen!) und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit war den Betroffenen (nicht ihrer Orientierung, sondern der Diskriminierungen) damit lange Zeit verwehrt.

Ähnlich wie auch für andere Gruppen, zum Beispiel Frauen und Behinderte, sind die einzelnen Artikel der Grundrechte noch nicht alle und komplett durchgesetzt. Das ist übrigens nichts Außergewöhnliches, auch in anderen Verfassungen, beispielsweise der Verfassung der USA oder auch in der UN-Menschenrechte-Charta, sind etliche Paragraphen enthalten, die nicht den Ist-Zustand widerspiegeln, sondern auf die Erfüllung einer wünschenswerten Gesellschaftsnorm hinarbeiten (im Fall der USA bereits seit 1776 und die Amerikaner sind immer noch nicht fertig damit😉).
Ich halte das im Grunde für einen recht schlauen Ansatz, denn so ist gewährleistet, dass immer, zu jeder Zeit und kontinuierlich, daran gearbeitet werden muss, die Zusagen des Papiers mit Leben zu füllen.

Aber nun zum eigentlichen Thema:

Quelle: https://www.bundestag.de/gg/grundrechte

Wenn alle ähnlich ticken würden, könnte man sich nach der Lektüre dieser beiden Artikel eigentlich schon zurücklehnen und denken:
„Joa, damit ist alles gesagt.“
Aus der schmerzlichen Erfahrung des NS-Regimes wussten die 61 Väter und vier Mütter des Grundgesetzes allerdings nur zu gut, dass eben nicht alle Adressaten in gleicher Weise dachten und vermutlich auch nie denken werden.
Geradezu beschämend ist es meiner Meinung nach, dass gerade in den letzten Jahren die Funktionäre einer noch jungen Partei (ihr Pubertät und Rüpelalter zu unterstellen, verniedlicht das Problem allerdings unzulässig), die „Deutschland zuerst“ und andere angeblich patriotische Parolen schmettern, keinerlei Probleme haben, sehr vielen Menschen die unantastbare Menschenwürde abzusprechen.
Bereits beim ersten Artikel unserer Verfassung, auf die die Repräsentanten des Staates einen Eid ablegen, versagen sie komplett und sind auch noch stolz darauf.

Wenn wir alle uns bemühen, diese beiden ersten Artikel zu beherzigen, dann sind wir übrigens – nicht ganz unbeabsichtigt – in der Nähe zu
„Du sollst deinen Nächsten lieben* wie dich selbst“ (3. Mose 19,18)
(*im Sinne von: achten, respektieren)
Es wird uns nicht immer gelingen. Nicht mit jeder Person, nicht in jeder Situation, aber Übung macht bekanntlich den Meister.
Vor allem aber hält das Grundgesetz uns an, die mit den Grundrechten einhergehenden Pflichten ebenso ernst zu nehmen.
Und daran hapert es an vielen Ecken…

Ich freue mich, wenn ihr eure Gedanken zu diesen Grundrechten in den Kommentaren oder auch in eigenen Beiträgen teilt. Ich finde, es ist dringend an der Zeit, diese wichtigen Denkanstöße in einer anderen, konstruktiveren Weise zu diskutieren, als es gewisse Meinungsführer zurzeit tun.

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